Luftsportarten

LSVNI

Wir verleihen dem Norden Flügel...

Versicherung Modellflug

Der*die Modellflieger*in erwirbt mit der Mitgliedschaft im Landesverband Niedersachsen die Halterhaftpflicht-Versicherung für Flugmodelle.

Auch Einzelmitglieder können sich zum günstigen Jahresbeitrag von 75,00 EUR inkl. der Mindestdeckung versichern.

Die Mindestdeckung liegt bei 1.5 MIO Euro und kostet 15,00 Euro. Die Versicherungspolicen findet ihr unter Modellflug / Service.

Bitte beachten:
Ab sofort sind auch Modellflugzeuge mit Düsenturbinen oder Pulsorantrieb zu diesem Preis mitversichert, ebenso Raketenantrieb mit bis zu 20 g. 
Es sind alle Flugmodelle bis 150 kg eingeschlossen. 

Deckungssumme
Grunddeckung 1,5 MIO Euro
Prämienbetrag
bereits im Beitrag – Modellflug – enthalten

Eine Höherversicherung ist möglich:

Deckungssumme
4 MIO Euro Deckung

Prämienbetrag
22,00 Euro

Der Versicherungsschutz des Luftsport-Verband Niedersachsen e. V. erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb des versicherten Flugmodells. Auf die Bestimmungen der §§ 33 bis 43 des Luftverkehrsgesetzes (Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden) wird besonders hingewiesen. Die Teilnahme an Wettbewerben und an öffentlichen Veranstaltungen ist eingeschlossen. Ferngesteuerte Heißluftballone und Modellzeppeline sind mitversichert. Mitversichert sind außerdem Modellraketen mit bis zu 20 g Treibsatz.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit – ausgenommen USA.

Die erhöhte Deckung muss bei der Geschäftsstelle des LVN beantragt werden.

Für alle gemeldeten Mitglieder besteht grundsätzlich eine Haftpflichtdeckung von 1,5 MIO Euro. Es wird keine Selbstbeteiligung bei Frequenzdoppelbelegung und Zusammenstössen erhoben.

Im Schadensfall ist umgehend eine Meldung bei der Geschäftsstelle des LVN erforderlich. Für eine Beweissicherung sind möglichst Fotos zu machen, sowie Zeugen zu notieren!

Mitglieder, die nicht in der Hauptsportart ‚Modellflug’ gemeldet sind, können diese Versicherung ebenfalls über die Geschäftsstelle abschließen.