Technik

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Wir verleihen dem Norden Flügel...

Fliegen & Technik

Wenn ein Flugzeug wegen einer technischen Störung am Boden bleiben muss, ist das ärgerlich und in der Regel ein teures Unterfangen. Wenn eine Störung oder ein Schaden jedoch lange Zeit unbemerkt bleibt und während des Fluges überraschend auftritt, kann das – je nach Art und Umfang des Schadens – eine erhebliche Gefahr für den*die Piloten*Pilotin, seine*ihre Fluggäst*innen und andere Personen bedeuten.

Jede*r verantwortungsbewusste Pilot*in und Flugzeughalter*in bemüht sich, potenzielle Gefahren auszuschließen und Risiken so weit wie irgend möglich, von vornherein zu vermeiden.

Dazu gehört, dass die einzelnen technischen Komponenten des Flugzeuges jederzeit zuverlässig funktionieren und das Flugzeug im Ganzen stets sicher betrieben werden kann.

Die Technik von Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten ist äußerst komplex. Es gehört weit mehr dazu, als nur ein zuverlässiger Motor. Die Instrumente im Cockpit müssen genaue Werte anzeigen, auch Funkgeräte und die Bordelektronik soll funktionieren, die Ruderausschläge sollen in bestimmten Toleranzen liegen, die Gewichte und die Gewichtsverteilung müssen stimmen, Schäden an der Struktur gehören fachgerecht repariert, Fallschirme sind, in dem vom Halter der Musterzulassung vorgegebenen Intervall neu zu packen und zu prüfen, Dokumentationen sind zu führen, und, und, und…

Ein betriebssicheres Luftfahrzeug oder ein Luftsportgerät erfordert aufmerksamen und sachkundigen Umgang mit dessen Technik.

Nicht jede*r hat die für den Umgang mit Technik notwendige Kompetenz. Und selbst wer aus seiner beruflichen Praxis technische Vorkenntnisse mitbringt, muss sich für Wartungs-und Reparaturarbeiten an Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten trotzdem noch einmal in einem Lehrgang speziell ausbilden lassen und seine*ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zum Abschluss der Ausbildung unter Beweis stellen. Erst dann ist er*sie berechtigt, im Umfang der Berechtigung verantwortlich an Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten zu arbeiten.

Zusätzlich werden alle Luftfahrzeuge von technischem Prüfpersonal (Freigabeberechtigtes Personal) regelmäßig gründlich überprüft und durch Lufttüchtigkeitsprüfer*innen (ARS)  geprüft.

Die Werkstätten der Vereine, in denen eigenverantwortlich an Luftfahrzeugenzeugen gearbeitet wird, unterstehen den Landesverbänden des Deutschen Aero Club e.V., die ihrerseits als Luftfahrttechnische Betriebe lizenziert sind und unter Aufsicht des Luftfahrtbundesamtes stehen.

Spätestens hier sollte es deutlich werden: Die Arbeit an der Technik von Luftfahrzeugen ist keine Bastelei im Hobbykeller. Es werden Vorgaben und Auflagen gestellt an die Qualifikation der mit den Arbeiten befassten Personen, an das verwendete Material, an Arbeitsverfahren, Werkzeug und Werkstatträume.

Der Luftsport-Verband Niedersachsen e. V. bildet Luftsportler*innen in eigenen Lehrgängen zu Fachleuten mit den erforderlichen Qualifikationen aus. Er unterhält einen eigenen technischen Betrieb (CAO) und hält damit verbunden auch die vom Gesetzgeber geforderten umfangreichen technischen Dokumentationen vor.  So stellt der LSV Niedersachsen e. V. sicher, dass Instandhaltungsarbeiten an den Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten seiner Mitgliedsvereine sorgfältig und kompetent ausgeführt werden. Die Werkstätten der Mitgliedsvereine unterliegen den Forderungen des Teil ML der VO (EU) 1321-2014. Wir sind stolz, dass der LSV Niedersachsen e.V. mit seinen Mitgliedsvereinen seit Jahrzehnten das Vertrauen der obersten deutschen Luftfahrtbehörde (LBA) hat.

Die dem LSV Niedersachsen e. V.  angehörenden Vereine stellen mit sorgfältiger, kompetenter und überprüfter Arbeit die technische Betriebssicherheit ihrer Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte sicher.

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