Hannover, 10.05.2020: Selbstbriefing für den Wiedereinstig in den Flugsport, sowie zu Grunde liegende Nds. Verordnung:
Die pinkfarben markierten Ergänzungen / Veränderungen in der "Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuansteckungen mit dem Corona-Virus" erlauben die Nutzung von Outdoor-Sportanlagen und damit auch die Ausübung von Flugsport. Die aktuelles Version, gültig ab Montag, dem 11. Mai 2020 bringt eine weitere Erleichterung für den Flugsport:
- Schulung mit Unterschreitung von 1.5 Metern ist unter Anwendung von Vorsorgemaßnahmen zum Infektionsschutz gestattet.