Die deutsche Flugsicherung DFS informiert in einer NFL vom 17.04.2020 über Frequenzen die für die betriebliche Luft-
Luft-Kommunikation
(bspw. Segelflug-, Drachenflug-, Gleitschirmflug-, Motorflug-, Ultraleichtflug-, sowie Ballonfahrbetrieb) bis zu einer Höhe von FL 100 zur Verfügung gestellt werden.
Zum NFL 1-1935-20 Luft-Luft-Kommunikation: