Wir möchten auf folgende NfL 2023-1-2789 hinweisen:

dfsZum AIRAC 07.09.23 wird die VHF Frequenz des HAN Sektors von 131.330 auf 119.490 MHz geändert.
Wir bitten um Beachtung!

 

 

Quelle:Deutscher Segelflugverband e.V. - Deutscher Segelflugverband e.V. (dsv.aero)

dfsDer DSV hat in den letzten Jahren die Einrichtung regionaler Air-to-Air Frequenzen (A2A) zur Verbesserung der Kommunikation bei Streckenflügen für den Luftsport gemeinsam mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erarbeitet. Dabei wurden wir von einigen Fachverbänden des Luftsports unterstützt.

Mit der NfL 1-1935-20 sind nunmehr die Frequenzen und dazugehörigen Verfahren veröffentlicht worden. Diese Frequenzen sollen zum kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen zur Beurteilung der Luftraumsituation genutzt werden.

Quelle: DfS

Damit wird ein Vorschlag vom DSV gemeinsam mit dem DHV aus der „Initiative Luftraum und Flugsicherheit“ des BMVI umgesetzt. Wir danken dem BAF, der DFS und dem BMVI für die Unterstützung dieser sicherheitsrelevanten Maßnahme.

Insgesamt stehen nun 12 Frequenzen für den Luftsport und die Allgemeine Luftfahrt zur Verfügung: die beiden Frequenzen 122.555 und 122.540 gelten bundesweit und können auch für Schulungs- und Übungsbetrieb genutzt werden. Die weiteren 10 Regionalfrequenzen sind aus GAFOR-Gebieten aggregiert abgeleiteten Regionen zugeteilt.

Ausdrücklich bitten wir diese Frequenzen auch nur für den beschriebenen und vorgesehenen Zweck zu nutzen.

Mit dem BAF haben wir vereinbart, dass wir gegen Ende der Saison 2020 (Oktober/November) bei den Nutzern eine Umfrage zur Erfahrung mit den Regionalen Air-to-Air Frequenzen machen und wir uns dann mit den Ergebnissen im Hinblick auf Optimierungen/Erweiterungen etc. abstimmen.

Wir hoffen sehr, dass wir im Luftsport trotz COVID19 rechtzeitig unter geregelten Rahmenbedingungen in die Luft kommen und hinreichend Erfahrungen beim Streckenflug mit den neuen regionalen Frequenzen sammeln können.

 

Neustadt 29.01.2023
Totes Moor: Flugbeschränkungen rechtswidrig

Region Hannover unterliegt Ballonunternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Naturschutzbehörden dürfen keine Regelungen für die Luftfahrt treffen
Das ist die Kernaussage, die der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig am 26.01.2023 getroffen hat. Das Urteil (AZ. 7 CN 1.22), bezieht sich auf eine bereits im Jahr 2016 beim OVG Lüneburg eingereichte Normenkontrollklage des Ballonteams Steinhuder Meer gegen die von der Region Hannover erlassene Naturschutzverordnung „Totes Moor“. In dieser Verordnung wurde es Luftfahrern verboten im betreffenden Gebiet zu starten, zu landen und es unterhalb bestimmter Höhen zu überfliegen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert und der Revision des Ballonunternehmens stattgegeben. Eine Naturschutzbehörde wie die Region Hannover, ist nicht befugt Mindestflughöhen mittels einer Naturschutzgebietsverordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen.

Beschränkungen der Nutzung des Luftraums, haben zukünftig nur noch durch das Bundesverkehrs-ministerium zu erfolgen. Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung schließt es aus, dass verschiedene Behörden zur verbindlichen Regelung einer Frage nebeneinander zuständig sind.


Flugverbote am Steinhuder Meer aufgehoben – Ballone dürfen wieder uneingeschränkt fahren


Dieses letztinstanzliche Urteil des BVerwG hat nun im Anwendungsbereich der Bundesrepublik Deutschland Gesetzescharakter. Das bedeutet, dass bundesweit alle mit Flugbeschränkungen für die Luftfahrt belastete Gebietsverordnungen neu zu fassen sind. Allein im Bereich der Region Hannover sind eine Vielzahl von Natur- / u. Landschaftsschutzgebietsverordnungen betroffen und müssen an die neue Rechtslage angepasst werden.

Alle Luftfahrzeuge und Ballone dürfen ab sofort wieder überall und uneingeschränkt gemäß den Regeln des deutschen Luftrechts fliegen oder fahren - auch über Naturschutzgebieten wie dem Toten Moor oder dem Steinhuder Meer.

Quelle:
Ballonteam Steinhuder Meer GmbH
www.ballonteam-steinhuder-meer.de

25.01.2022, Helmstedt:
Der aktuelle Bericht des AUL-West findet sich hier:

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